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Verfasst von: Melina am 21.09.2022 16:14
 


THEMA:  Weiterbildungsgeld AMS

Ich habe folgendes Problemchen:

Ich habe von 01-08/21 gearbeitet und ab 09/21 eine zum Beruf dazugehörige Ausbildung begonnen.

Ich habe meine Stunden beim Arbeitgeber von 40h auf 25h reduziert, da ich gleichzeitig Weiterbildungsgeld vom AMS bezogen habe.

 

Jetzt wollte ich gerade meine Veranlagung für 2021 machen und es ergibt sich eine Nachzahlung? 

Das Finanzamt stellt alle Bezüge (Arbeit + AMS) steuerpflicht aber wäre nicht die Hochrechnung die günstigere Variante, da meine Einkünfte aus dem Dienstverhältnis ja nicht hochgerechnet werden dürfen da mein Lohnzettel für ein ganzes Jahr ist? 

Weil so würde nur meine tatsächlich erhaltenen Bezüge aus deem Lohnzettel steuerpflicht und da würde sich sicher ein Guthaben ergeben, da ich auch einige Werbungskosten hatte..

 

Ich danke euch für eine Antwort.

 

LG, Melina

Verfasst von: Jeannie am 19.11.2022 16:52
 


THEMA:  Weiterbildungsgeld AMS

Es wird nur der Lohn versteuert, aber zum höheren Steuersatz, als hätte man alles steuerpflichtig verdient.

LG Jeannie

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