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Verfasst von: Stefan Feiner am 16.09.2022 11:45
 


THEMA:  Vorsteuerabzug Geschäftsraummiete

Hallo!

Ich miete ein Atelier in Wien als Untermieter an mit schriftlichem Vertrag. Ich selbst wiederum vermiete Teile des Ateliers an drei Untermieter, wir haben einen mündlichen Mietvertrag. Diese überweisen mir ihren Mietbeitrag und ich überweise die Gesamtmiete an meine Vermieterin. 

Bei der Miete sind 20% MwSt. enthalten. Ein Untermieter von mir möchte nun eine Rechnung von mir haben, damit er sich über den Vorsteuerabzug die MwSt. zurückholen kann. Das Problem ist, dass ich selbst nur Kleinunternehmer bin und eine Rechnung mit MwSt. nicht ausstellen kann. 

Es gibt nun die Idee, dass nun er die Gesamtmiete an meine Vermieterin überweist, damit er von ihr eine Rechnung auf seinen Namen erhält, in welchem die MwSt. ausgewiesen ist. Er würde mir und den beiden anderen Untermietern dann Rechnunge ausstellen über unsere Mietbeiträge. Meine Vermieterin wäre damit einverstanden.

Da wir alle unsere Mietbeiträge von der Steuer absetzen, wollte ich fragen, ob dies steuerrechtlich gesehen eine gute Idee ist. 

Danke im Voraus!

 

 

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