Es geht nicht darum, ob Sie gegenüber der Kärntner Volkshochschule Ausgaben geltend gemacht haben sondern ob Sie ausgaben hatten, die Sie jetzt beim FA geltend machen könnten.
Ich denke da an die Fahrtspesen. Bei 5 km Entfernung und 10 Lerneinheiten sind das 100 km á € 0,42, was € 42,-- an Fahrtkosten ergibt. Oder wohnen Sie weiter weg? Tagesdiäten kämen erst ab 25 km Entfernung zum Tragen. Dann noch etwas für Papier, Druckerpatrone, oder Vervielfältigung von Lernunterlagen im Copyshop? Vielleicht ein neuer Stick, der nötig war?
Was ist der Unterschied? Unter 730,- Zuverdienst aus anderen Einkunftsarten genügt ein Häkchen in der Arbeitnehmerveranlagung. Über 730,- Zuverdienst (Honorar abzüglich Spesen) sind diese Einkünfte bei der Steuererklärung einzutragen, Sie sind dann Selbstständig mit Unselbständigen Nebeneinkünften. Dafür benötigen Sie zuerst einen Erklärungswechsel, sie wechseln zur Einkommensteuererklärung. Und dort tragen Sie - völlig richtig erkannt - den Betrag unter Selbständige Arbeit ein.
Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung ist/war am 30.6., jeweils im Folgejahr. |