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Verfasst von: Maximilian am 15.03.2022 09:27
 


THEMA:  Darlehen von Steuer absetzen

Hallo Expertinnen und Experten,

 

im letzten Jahr wurden von mir als Privatperson folgende Zahlungen geleistet:

- Kapital (regelmäßige Kreditraten): 6.680 EUR

- Kapital (vorzeitige RÜckzahlung vom Kredit): 50.000 EUR

- Zinsen: 2.300 EUR

- Kosten und Spesen: 70 EUR

 

Bitte um Antwort auf folgende zwei Fragen:

1) welche von den angeführten Punkte kann ich von Steuer absetzen?

2) in welche Nummer in der Arbeitnehmerveranlagung fü 2021 soll ich die angeführte Beträge eintragen?

 

Vielen Dank im Voraus!

Max

Verfasst von: Jeannie am 17.03.2022 08:28
 


THEMA:  Darlehen von Steuer absetzen

Das ist ganz privat. Selbst im privaten Wohnbau gibt es diese Absetzmöglichkeit nicht mehr.

Anders ist es, wenn Sie das Darlehen als Unternehmer investiert haben, z. B. als Vermieter für ein Mietobjekt.

mfg Jeannie

Verfasst von: Max am 17.03.2022 13:50
 


THEMA:  Darlehen von Steuer absetzen

Hallo Fr. Jeannie,

danke für Ihre Antwort.

Zum Verständnis - ich habe als Privatperson den Darlehen genommen, um eine Eigentumswohnung zu kaufen, in der ich jetzt wohne.
Sie sagen, dass keiner von den oben angeführten Punkten (jährlicher Kapitalbetrag als Summe der monatlichen Kreditraten, Kapitalbetrag als einmalige und vorzeitige Tilgung des Kredits, Zinsen, Kosten und Spesen)... dass keiner von diesen Punkten von der Steuer abgesetzt werden kann? Auch nicht die Zinsen?

Ich freue mich auf Rückmeldung, vielen Dank!

Max

Verfasst von: Max am 18.03.2022 15:06
 


THEMA:  Darlehen von Steuer absetzen

Ergänzend - im Internat habe ich folgenden Artikel gefunden (https://www.finanz.at/kredit/steuerlich-absetzen/#:~:text=Der%20Betrag%20beinhaltet%20sowohl%20Zins,des%20B%C3%BCrgers%20im%20abgelaufenen%20Jahr.).

Gemäß meiner Interpretation soll sowohl Tilgung als auch Zinsen für die Wohnraumschaffung von der Steuer absetztbar sein und sogar bis zu 2.920 Euro im Jahr. Bitte um Expertenmeinung. 

Weitere Frage - in der Arbeitnehmerveranlagung für 2021 sehe ich keine Ziffer unter der ich die Beträge eintragen kann. Bitte um Expertenmeinung.

Vielen Dank!

Verfasst von: Jeannie am 22.03.2022 17:03
 


THEMA:  Darlehen von Steuer absetzen

Ja, die Aufwendungen für den eigenen Wohnraum waren absetzbar, Baukosten ebenso wie Rückzahlungen, letztmalig in der Arbeitnehmerveranlagung 2020. Leider. Die ersatzlose Streichung wurde 5 Jahre vorher angekündigt. Bis einschließlich 2020 konnten nur noch Zahlungen für Verträge, die vor dem 1.1.2016 abgeschlossen wurden und Baukosten für Projekte, die vor dem 1.1.2016 begonnen wurden, geltend gemacht werden, max. 2920,- pro Jahr.

mfg Jeannie

 

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