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Verfasst von: Emmanuel Michels am 09.03.2022 14:54
 


THEMA:  ImmoEst Befreiung?

Ich habe eine Wohnung in 2014 gekauft, habe Hauptwohnsitz gemeldet von 03.11.2017 bis 20.12.2021 gehabt und Verkaufe jetzt die Wohnung. ImmoEst bezahlen? 

1. eine Immobilie (Wohnung oder Haus mit Grundstück) ab der Anschaffung mindestens zwei Jahre, oder in den letzten zehn Jahre mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt wurde. Wird der Hauptwohnsitz nun aufgegeben fällt keine Immobilienertragsteuer an. Bei Grundstücken gilt diese Befreiung auf die ersten 1.000 Quadratmeter. 

Vielen Dank!

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