Wenn eine vermietete Liegenschaft Ende März übertragen wurde und 3 Monate der Einnahmen auf den Erblasser oder Geschenkgeber fallen und 9 Monate auf den Erben oder Geschenknehmer, muss die AFA auch 3/12 zu 9/12 aufgeteilt werden? Oder kann beim Erblasser die 1/2 JAhres-AFA und beim Erben die Ganzjahres-AFA angesetzt werden? |