Nachzahlungen für SV-Beiträge aus dem Jahr 2019, die im Jahr 2020 bezahlt wurden, sollten in der Steuererklärung für 2019 oder für 2020 abgesetzt werden?
Ich denke im Jahr der Zahlung. Hatte den Fall bei einer Vorauszahlung und da lautete die Auskunft des Finanzamtes, dass es immer in das Jahr, in dem gezahlt wird, fällt.