Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Peter P. am 22.02.2022 22:30
 


THEMA:  Freiwilliger Steuerabzug bei nicht verbrieften Derivaten

Hallo,

im Formular e1kv wird auf Feld 857 von "Einkünften aus nicht verbrieften Derivaten ohne freiwilligem
Steuerabzug" gesprochen, etwas später beim Punkt 1.3.3 kann man hingegen "nicht verbriefte Derivate bei
freiwilligem Steuerabzug" angeben.

Was ist hier mit "freiwillig" gemeint?
Kann man sich also aussuchen, wo man die nicht verbrieften Derivate eintragen möchte und somit zwischen Tarifbesteuerung und besonderem Steuersatz wählen, oder gibt es hier einen bestimmten Unterschied, der ganz genau festlegt, wo was eingetragen werden soll?

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.128.199.162 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.