Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt wie behandelt man die Kursdifferenzen beim Kauf von Gütern des Anlagevermögens:
Kauf einer Maschine in Amerika:
Lt. 100% Anzahlungsrechnung ( nach Umrechnung in Euro) € 300.000
Bei der Zahlung werden aber nur ( Wechselkursschwankung) € 299.000 überwiesen.
1.Frage
Um die korrekte Bemessungsgrundlage für AV zu bekommen sollte man den Differenzbetrag € 1000,- auf Erträge Kursdifferenzen verbuchen oder erhöht dieser Wert meine Anlage und muss ich daher auf 04.. Maschinen im AV verbuchen?
2. Frage
Da es eine 100% Anzahlung ist und die Schlussrechnung erst bei der tatsächlichen Lieferung eintreffen wird, aber dann keine Zahlungen mehr fällig ist.
Mit welchem Kurswert muss ich die SR dann einbuchen? Und wie sollte die SR bestenfalls aussehen.
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!
Liebe Grüße |