Geschätzte Profis!
Ich habe aktuell die COVID-19 Ratenzahlung in Phase 1 laufen und neben der monatlichen Raten sind ja auch quartalsmäßig die Vorauszahlungen für die EKST fällig.
Laut Benachrichtigung habe ich dort den Vermerk "Für die Entrichtung des Betrages von .... ist die Ihnen bewilligte Zahlungserleichterung maßgeblich." und habe ich diese richtig verstanden, dass diese Vorschreibungen bereits in der laufenden Zahlungserleichterung (Ratenzahlungen) berücksichtigt wurde, somit nicht gesondert zu bezahlen ist?
Mir ist nur aufgefallen, dass ich die letzten Male die Vorauszahlung zusätzlich getätigt habe und dadurch meine Raten in Höhe um den Betrag der Vorauszahlung verringert haben.
Vielen Dank für jeden hilfreichen Tipp bzw. jedwede kurze Erklärung dazu.
Mit freundlichen Grüßen,
Franz Knittl |