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Verfasst von: Nina am 28.12.2021 16:13
 


THEMA:  Betriebsaufgabe Rechnung

Hello,

Kunde teilt mir heute mit, er hat im November bei der WKO sein Gewerbe abgemeldet. Er müsste jetzt noch eine Rechnung ausstellen, die er übersehen hat - gibt es eine Möglichkeit noch die Rechnung auszustellen?? 

Danke

Verfasst von: andreas am 30.12.2021 10:39
 


THEMA:  Betriebsaufgabe Rechnung

Dem Steuerrecht ist die gewerberechtliche Behandlung grundsätzlich auch egal. Siehe EStR 2000, Rz 1004: "Betriebliche Einnahmen können schon in der Gründungsphase des Betriebes und nach der Beendigung des betrieblichen Geschehens anfallen."

Rechnung somit ausstellen und in die Steuererklärung 2021 aufnehmen. Je nachdem zu welchem Zeitpunkt die steuerliche Aufgabebilanz erstellt wird, ist das dann halt entsprechend in der Aufgabebilanz zu berücksichtigen (oder eben nicht zu berücksichtigen).

Ich nehm an es betrifft eine Leistung vor Abmeldung des Gewerbes? Dann müsste das gewerberechtlich auch kein Problem sein.

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