Hallo Theo,
Wichtig, der Verkauf von Gründstücke, Gebäuden ist unecht steuerbefreit. Somit sollte sie beim Kauf keine Umsatzsteuer errichten, aber sollten Reparaturen etc. anfallen, können sie keine Vorsteuer ziehen.
Es gibt die Möglichkeit zu optieren, der Verkäufer stellt USt in Rechnung und sie können gleichzeitig die Vorsteuer ziehen, Vorteil sie können bei Reparatur, Kosten, etc. Vorsteuer ziehen, aber müssen gleichzeitig auch USt abführen bei der Vermietung.
Vorraussetzung der Option ist, dass sie mehr als 95% Vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Bsp 1.
Kleinunternehmer kauft Wohnung zur Vermietung von Wohnzwecken
Kaufpreis: 200.000
USt: 0% (unecht befreit)
Vermietung von Wohnzwecken USt: 0% (Kleinunternehmer, sonst 10%)
Vorsteuern bei Kosten, Reparatur, etc: keine!
Bsp. 2
Kleinunternehmer optiert zur Steuerpflicht und beim Kauf der Wohnung
Kaufpreis: 200.000
USt: 40.000 (kann gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen werden)
Vermietung von Wohnzwecken USt: 10%
Vorsteuern bei Kosten, Reparatur, etc: 100% Vorsteuer möglich.
LG |