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Verfasst von: Emil am 16.09.2021 13:13
 


THEMA:  Gegenverrechnung Gewinne-Verluste

Sehr geehrte Damen und Herren,

darf ich in der Einkommenssteuererklärung Zinsgewinne aus Privatdarlehen steuerlich mit Verlusten aus nicht verbrieften Derivaten(Futures) gegenverrechnen?

Darf ich die Kosten für den Futureshandel als Werbungskosten ansetzen, wie zB.:

An/Verkaufspesen
Realtime-Kurse
Chartanalyse-Programme
PC-Hardware

Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Frage!

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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