Sehr geehrte Damen und Herren, darf ich in der Einkommenssteuererklärung Zinsgewinne aus Privatdarlehen steuerlich mit Verlusten aus nicht verbrieften Derivaten(Futures) gegenverrechnen?
Darf ich die Kosten für den Futureshandel als Werbungskosten ansetzen, wie zB.: An/Verkaufspesen Realtime-Kurse Chartanalyse-Programme PC-Hardware Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Frage! |