Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin im IT Consulting tätig, mache eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung und mache von der Basispauschalierung gebrauch.
Soweit ich weiss, zählen Reise- und Fahrtkosten, soweit ihnen ein Kostenersatz in gleicher Höhe gegenübersteht (diese stellen wirtschaftlich gesehen nur Durchlaufposten dar, wenn sie der Auftraggeber übernimmt) nicht zur Umsatzgrenze (220.000 Euro) und können zusätzlich als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Gilt das nur wenn die Rechnung auf den Auftraggeber ausgestellt wird (Durchlaufender Posten) oder auch wenn die Reisekosten mit Umsatzsteuer weiterverrechnet werden.
Vielen Dank,
LG Markus |