Die Aktivierungspflicht liegt aktuell ja bei 800 € netto. Kann ich ein Anlagegut das 500 € netto kostet trotzdem ins Anlagvermögen nehmen wenn ich beabsichtige dies im Rahmen meines Geschäftsmodelles zu vermieten? Und gibt es eine gesetzliche Mindestnutzungsdauer, was passiert also wenn ich das Objekt für drei Monate vermiete und der Kunden will dies anschließend kaufen. Kann ich in diesem Fall dann das halbe Jahr als AFA abschreiben und den Verkauf ganz normal als Anlagenverkauf verbuchen oder geht das nicht? |