Liebes Forum,
folgende Frage:
Ich habe einen Gegenstand für mein Unternehmen aus den USA importiert wofür ich bei einem Warenwert von ca. 550€ rund 130€ Einfuhrumsatzsteuer, 40€ Zoll, sowie 15€ Nachnahmegebühr bei der Speditions entrichten musste. Da ich vorsteuerabzugsberechtigt bin, kann ich mir die 130€ Einfuhrumsatzsteuer zurückholen - nur frage ich mich, mit welchen Wert ich den Gegenstand als Ausgabe abschreiben soll. Kann ich sämtliche Kosten neben der EuSt. zusammenrechnen (550€ Warenwert, 40€ Zoll, 15€ Nachnahmegebühr = 605€), oder nur den Warenwert und Zoll/Nachnahmegebühr separat als sonstige Ausgabe? Geht rein um's Bürokratische.
Danke & liebe Grüße, Markus Krieger |