Guten Tag!
ich bin Physiotherapeut und gehöre der Gruppe der Neuen Selbstständigen an und bin daher unecht von der Umsatzsteuer befreit.
ich habe gelesen, dass Lt einer Regelung, Mietverträge, die ab dem 1.9.2012 geschlossen werden, keine Ust verrechnet werden darf. Heißt das für mich, dass im neuen Mietvertrag (für meine neue Praxis), der jetzt ausgearbeitet wird, die Miete ohne MWSt vorgeschrieben werden muss?
liebe Grüe und vielen dank für die Antwort bereits im Voraus
Peter |