Als Vermieter kann man ja Fahrtkosten zur vermieteten Immobilie absetzen (z.b. Besichtigungen) . Sehe ich das richtig, dass man einfach die gefahren km mal 0,42 EUR rechnet und bei KZ 9530 "Übrige Werbungskosten" einträgt?
Muss man ein Fahrtenbuch führen, wenn man mit dem Privat PKW gefahren ist? |