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Verfasst von: Christian am 28.04.2021 14:01
 


THEMA:  Frage zu Pflichtversicherungsbeiträge und zu Abzugsfähigen Betriebsausgaben (Kleinunternehmerpauschalierung)

Sehr geehrte Damen und Herren, 

eine Frage bezüglich der Pflichtversicherungsbeiträge und Abzugsfähigen Betriebsausgaben: 

Welchen Betrag kann ich hier als Pflichtversicherungsbeitrag eintragen - ich habe neben den 4 Quartalsvorschreibungen 2020 auch noch eine Einmalzahlung geleistet, eine Nachzahlung für das Jahr 2019. Diese Nachzahlung wurde mir erst im Kalenderjahr 2021 vorgeschrieben. Allerdings habe ich angefragt, ob ich diese Zahlung auch sofort leisten könnte (November 2020) und habe diese dann auch Ende 2020 erbracht. 

Kann ich die knapp 2.000 Euro aus dieser Einmalzahlung in der Einkommmenssteuererklärung 2020 geltend machen? Oder muss ich diese 2021 geltend machen. Gilt hier der Zahlungseingang (2020), oder die Vorschreibung (2021) als Kriterium?

 

Und eine 2. Frage: Kann ich unter dem PUnkt Abzugsfähige Betriebsausgaben im Zuge einer Kleinunternehmerpauschalierung auch Betriebsausgaben für einen Laptop geltend machen, oder entfällt dies im Fall der Pauschalierung? Kann ich den Laptop einmalig im Wert von 1400 Euro eintragen und abschreiben, oder muss ich diesen z.B. Dritteln? Wird der Betrag, sofern mölgich, einfach auf die Pflichtversicherungsbeträge hinzugerechnet?

 

Ich hoffe, es sind nicht zu viele Fragen, diese scheinen mir aber folgerichtig sinnhaft. 

Vielen Dank für ihre Auskunft im Voraus, 

mfg Christian

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