Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe für meine gewerbliche Tätigkeit ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband (Haus im Eigentum). Dieser Raum wird ausschließlich hierfür und mit Parteienverkehr verwendet. Ich kann mEn daher für diesen Raum (unter anderem) 2,5% AFA geltend machen.
Kann für den Eingangsbereich, welcher natürlich auch privat genutzt wird, auch anteilig etwas geltend gemacht werden?
Wie berechnet sich bei einem Haus mit Keller/EG/OG die Gesamtnutzfläche, welche ja benötigt wird um die aliquote Fläche für die AFA zu berechnen? Wird hier der Keller hinzugerechnet oder lediglich Erdgeschoß + Obergeschoß? Im Keller befindet sich Technik, Werkraum, Abstellraum (KEINE Wohnfläche, nicht beheizt)
Falls als Gesamtnutzfläche nur EG+OG herangezogen werden, müssten wohl die Baukosten des Kellers bei den Herstellungskosten abgerechnet werden, oder? (wäre aufgrund der Aufschlüsselung des Bauunternehmers möglich)
Ist die Geltendmachung der AFA auch während des Mutterschutzes (Mutterschutz aufgrund meiner nicht-selbständigen Tätigkeit) möglich (keine Stilllegung des Gewerbes erfolgt), auch wenn während diesem Zeitraum keine Einnahmen erzielt wurden?
Vielen Dank und mit besten Grüßen |