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Verfasst von: Thomas am 19.04.2021 23:54
 


THEMA:  Immobilienertragssteuer

Eine Frage zur Immobilienertragsteuer:

Wie viel ImmoEst wäre bei einem Verkauf eines bebauten Grundstücks zu einem Preis von EUR 300.000 zu entrichten, wenn der im Jahr 2021 geebrte Grund+Boden vom Erblasser selbst im Jahr 2018 untentgeltlich erworben (Schenkung) worden ist und vom Erblasser auf jenem Grund+Boden ein Haus errichtet wurde?

Der Erbe hatte in geerbeten Haus keinen Hauptwohnsitz (keine "fünf-aus-zehn"-Regelung).

Wären die 300.000 Erlös mit 30% ImmoEst zu versteuern? 

Oder können vom Verkaufserlös noch die Errichtungskosten des Gebäudes (dem Erblasser entstandenden Kosten) und Anschaffungskosten des Grundstücks (vom Schenkenden bezahlt; Altbestandsregelung bei Erwerb vor 1.4.2002?) abgezogen werden?

Vorab Danke für Ihre Antwort.

Verfasst von: Steuermaus am 22.04.2021 10:31
 


THEMA:  Immobilienertragssteuer

Hallo Thomas, 

Ihr Fall ist vermutlich etwas zu komplex (vielschichtig), um ihn hier umfänglich zu beantworten, daher beschränke ich mich auf die Eckpunkte. 

Das Gebäude ist jedenfalls Neuvermögen, da es nach 2018 vom Erblasser errichtet wurde und damals die Einheitstheorie keine Anwendung mehr gefunden hat. 

Hier ist daher die Veräußerungsüberschuss entsprechend der gesetzlich normierten Regelung (§ 30 Abs 3 EStG) zu ermitteln und zu versteuern. 

Da Sie nicht angeben, wann der Schenkende das Grundstück erworben hat, kann leider nicht beurteilt werden, ob hier Alt- oder Neuvermögen vorliegt. 

Generell würde ich Ihnen empfehlen sich diesbezüglich an einen Berater Ihres Vertrauens zu wenden. 

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen. Falls Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie mich einfach. 

Freundliche Grüße 

Steuermaus

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