Hallo Andrea,
die Einkommensteuer, die Sie für das Vorjahr bezahlt haben, können Sie nicht absetzen, da diese nicht abzugsfähige Aufwendungen bzw. in Ihrem Fall Ausgaben darstellt.
Ein Umstieg von der Pauschalierung auf eine vollständige Einnahme-/Ausgabenrechnung ist jedes Jahr gesetzlich möglich. Sie können nur dann für eine bestimmte Dauer (drei bzw. fünf Jahre) nicht mehr zu einer Pauschalierung zurückwechseln.
Falls Sie noch Fragen haben, bitte einfach kurz melden.
Steuermaus
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