Hallo Steuermaus,
danke für deine Einschätzung. Klingt mal gut, dass kein Fall einer Beweislastumkehr vorliegt.
Die Gründe sind weder wirtschaftlicher noch steuerlicher Natur sondern rechtlicher - die Arbeitnehmer müssen von einer Firma in dem Land, in dem sie leben und arbeiten, angestellt sein, sonst könnten sie kein Visum erhalten. Der Kunde schenkt dieser lokalen Firma aber nur sein Vertrauen für die personellen Belange, nicht für gewisse andere Aspekte. Dass die Leute nicht beim Kunden direkt angestellt sind, ist branchenüblich.
Ich habe befürchtet, dass das etwas zu verzwickt zum Einfachen Beantworten ist, aber trotzdem danke für deine Antwort.
MfG
Expat |