Liebes Team,
Ich hatte 2019 Einkünfte aus einer unselbstständigen Vollzeittätigkeit und Nebeneinkünfte aufgrund einer Vortragstätigkeit. Da ich im Rahmen von letzteren mehr als 730 Euro dazuverdient habe, hab ich 2020 einen Erklärungswechsel vorgenommen und eine Einkommenssteuererklärung durchgeführt. Im Jahr 2020 gab es neben meiner unselbstständigen Tätigkeit keinerlei Nebeneinkünfte mehr. Wie kann ich nun für das Jahr 2020 von der Einkommenssteuererklärumg wieder auf die Arbeitnehmerveranlagung wechseln?
Vielen Dank |