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Verfasst von: Kubiena am 04.01.2021 19:19
 


THEMA:  UST und Einkommenssteuer bei mehreren Vermietern.

Hallo! 

Ich bin hier neu und sehr angenehm überrascht das ich so ein (Forum) oder Service gefunden habe. (Ihr seit Super!)

Meine Situation: Ich und meine Eltern sind zu je einem drittel Eigentümer eines Hauses mit insgesamt 8 Wohnungen und einem Geschäftslokal.

2 dieser Wohnungen werden von uns selber genutzt der Rest wird vermietet. Bei dieser Vermietung werden Einnahmen von netto 41160€ erziehlt. 

Zu den Ausgaben kommen einige Kredite und die Standard Nebenkosten von Grundabgaben usw.. dazu.

Nun zu meiner Frage:

UST wird ja nur fällig sofern ich als Vermieter über 35.000€ einkünfte durch die Vermietung erziehle. Ist dieser Betrag pro Person oder pro Gebäude oder sonstwie anzusehen?

Warum meine Frage? Sofern ich diese Einnahmen pro Person, also meine Eltern und ich, an "Freibetrag" habe müsste ich bei Einnahmen von 13720€ pro Person keine UST abführen sofern ich keine im Vertrag anführe. 

Ebenso würde beim Einkommen doch jeder von uns nur 1/3 angerechnet bekommen.

Sinn des ganzen ist es mir die UST abgaben zu sparen und die Mieten zu senken. So wäre es doch eine Win Win Situation.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. :D

Vielen Dank und Mit freundlichen Grüßen

Ernst

 

Verfasst von: WMT am 05.01.2021 08:54
 


THEMA:  UST und Einkommenssteuer bei mehreren Vermietern.

Sie beschreiben die Situation einer "Vermietungsgemeinschaft" bzw. "Miteigentümergemeinschaft" mit drei (Mit-)Eigentümern. Diese GesnbR wird hinsichtlich USt als Steuersubjekt behandelt - allenfalls kommt die Kleinunternehmergrenze zur Anwendung. Darüber hinaus werden die Vermietungseinkünfte im Rahmen der GesnbR festgestellt und auf die einzelnen Gesellschafter als Steuersubjekte hinsichtlich ESt verteilt.

www.stb-takacs.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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