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Verfasst von: Olga am 15.12.2020 00:26
 


THEMA:  Arbeitslosengeld und Notstandhilfe bei einem Gewinn aus Aktienverkauf

Ich bin leider seit Anfang des Jahres arbeitslos und habe in den ersten 7 Monaten Arbeitslosengeld bezogen und später auch Notstandhilfe. Laut allen öffentlich verfügbaren Kriterien ist Alles in Ordnung - ich hatte kein Einkommen aus selbständiger/nichtselbständiger Arbeit, Vermietung, Verpachtung usw. Aber ich habe am Anfang des Jahres meine Aktien verkauft, in welche ich langfristig investiert habe, da die Situation mit Corona und Arbeitslosigkeit mir zu unsicher war. Ich habe es vor dem Verkauf recherchiert und war absolut überzeugt, dass die Kapitalerträge, sowie Vermögen keinen Einfluss auf diese AMS Leistungen haben. Ich hatte aber vor kurzem ein Gespräch,wo meine Beraterin mich etwas verunsichert hat.

Jetzt werde ich im nächsten Jahr meine Einkommensteuereklärung abgeben und die Gewinne aus den Aktienverkauf berichten. Darf dann AMS kommen und das bezahlte Arbeitslosengeld bzw Notstandhilfe zurückfordern? 

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