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Verfasst von: Manuel Itzlinger am 28.11.2020 14:22
 


THEMA:  Erklärungswechsel

Guten Tag,

 

ich bin seit diesem Jahr Sept. nebenberuflich selbständig.

verdiene aber nicht mehr als 5000 Euro im Jahr durch meine Selbständigkeit.

Ich muss jetzt einen Erklärungswechsel durchführen wurde mir gesagt.

Wird die Lohnsteuer dann aber weiterhin automatisch von meinem Arbeitgeber abgezogen oder muss ich das dann auch alles erst

mit der Einkommenssteuer abbrechnen? Bleibt da also alles gleich für mich im Hauptjob? Oder muss ich nur das Einkommen von meiner Selbständigen Tätigkeit über die Einkommenssteuer selbst einreichen?

Vielen Dank vorrab!

 

Mit freundlichen Grüßen

Manuel

Verfasst von: Marius am 28.11.2020 14:45
 


THEMA:  Erklärungswechsel

Erklärungswechsel auf Finanzonline durchführen, dann kann man neben der Arbeitnehmerveranlagung auch eine Einkommenssteuererklärung durchführen.

Im Hauptjob bleibt alles gleich (Arbeitgeber übermittelt Lohnzettel ans Finanzamt, sprich das Finanzamt weiß dann bereits wie viel Lohnsteuer abgeführt wurde). Sie müssen dann eine Einkommenssteuererklärung wegen der selbstständigen Tätigkeit einreichen, anschließend werden beide Einkommen zusammengerechnet und berechnet, wie viel Lohn - bzw. Einkommenssteuer dafür fällig ist - von diesem Betrag wird dann die vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer abgerechnet.

LG

Verfasst von: Manuel am 29.11.2020 10:31
 


THEMA:  Erklärungswechsel

Danke Marius, für die aufschlussreiche und schnelle Antwort!

 

 

 

lg 

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