Das Honorar ist als Einnahme einzutragen. Anfallende Kosten für die Vorbereitung, Fahrtkosten etc. mindern den Gewinn und sollten als Ausgaben eingetragen werden.
Ist dieser Gewinn geringer als 730,--, ist keine EinkommensteuerErklärung nötig. Beträgt der Gewinn zwischen 730,-- und 1460,-- gilt eine Einschleifregelung. Über 1460,-- Gewinn entfällt der Freibetrag völlig.
lg jeannie |