Ich/ unselbständig/ Einkommen Steuersatz bis 48%/ keine Zeit für andere Aktivitäten.
Ehefrau/ einziges Einkommen ist aus der Vermietung vom Grundbücherlich Ihren Geschäftslokal:
1.500 Netto Miete + ~200 BK
-> jährlich 20.400 Umsatz
-2.400 BK - 1.500 AfA 1,5% - 500 Werbungskosten
-> jährlich 16.000 Brutto
11.000 davon steuerfrei
5.000 davon 20% -> -1.000 Steuer
-> jöhrlich 15.000 Netto Einkünfte
(meine Frau stellt dem Mieter keine USt auf die Rechnung, da Sie unecht USt befreit ist)
Wir möchten uns ein 2tes Geschäftslokal kaufen. Diesmal soll ich Grundbücherlich der Eigentümer sein. Jedoch möchte ich nichts mit weiteres (Sanierung, Vermietung...) zu tun haben/ zudem wäre es steuerlich nicht günstig. Die angestrebte Miete ist gleich wie oben ~20.400 Umsatz evtl. etwas höher.
Jetzt die Frage:
- Würde Sie bei diesem Umsatz die Kleinunternehmer Grenze von 35.000 überschreiten - oder addiert man lediglich alle Netto Einnahmen
- Falls Sie überschreitet muss Sie mit USt arbeiten - muss der (Alt-)Mieter, der die Miete ohne USt zahlt, nun zusätzlich die USt auch zahlen?
- Oder würde Alt Geschäftslokal (bereits ohne USt vermietet) so bleiben und das Nei Geschäftslokal findet einen Mieter der Miete mit USt bekommt?
- Wie räume ich meiner Frau das Fruchtgenuss ein - worauf sollte man bei der Formulierung achten. (Sie kümmert sich somit um beide Geschäfte - spart mir Arbeit und bringt uns einen Steuervorteil)
Wir haben keine getrennten Konten, ledig ein Gemeinschaftkonto wo alles (mein Einkommen, Ihre Einkünfte...) zusammenlaufen.
- Muss Sie über ein eigenes Konto haben - sodass bzgl. Fruchtgenuss keine Probleme mit dem FA entsten
Lieben herzlichen Dank
Alan |