Sehr geehrte Damen und Herren!
ich habe als Kleinunternehmer leider vor längerer Zeit die SVA Grenzbeträge übersehen und war dann plötzlich mit einer höheren Nachzahlungsforderung seitens der SVA konfrontiert, die ich nicht ad hoc bedienen konnte. Trotz mehrfachen Ansuchens meinerseits um Raten entsprechend meines Geschäftsstandes (der durchaus positiv war) - bestand die SVA auf höheren Raten bzw. Gesamtzahlung, und drohte mit Exekution als ultima ratio.
Ich habe daraufhin meine kleine, von meinem Vater, ererbte Eigentumswohnung in Wr. Neudorf, verkaufen müssen, um diese Exekution zu verhindern.
Ich habe dann Ende 2019 den ersten Teil der Kaufsumme erhalten und meine Schulden bei der SVA sofort beglichen (sämtlicher Schriftverkehr postalisch u. per Email vorliegend)
Mit heuriger Steuererklärung müßte ich nun meine ImmoESt anmelden. Kann ich mich aufgrund des seinerzeitigen Notstandes (Exekutionsandrohung der SVA) davon befreien lassen und wie mache ich das?
Vielen Dank vorab für Info!
mit freundlichen Grüßen
Johannes Springer |