Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Gemeinschaftsdepot der Eltern - 20.000 Verlust am 21.10.2020 19:57
 


THEMA:  KEST zurückholen beim FA - aber wie?

Und zwar folgendes Problem, bei dem mir leider weder Depotführende Bank noch FA bisher weiterhelfen konnten - letzter Schritt wäre dann ein Steuerberater aber ich glaub eigentlich dass dieses Problem doch selber zu lösen sein sollte.

Und zwar haben meine Eltern (leider) ein Gemeinschaftsdepot bei Flatex. Bei Gemeinschaftsdepots ist es so, dass die KEST zwar automatisch abgeführt wird, es jedoch keinen Verlusttopf gibt - d.h. bei jeder Transaktion mit Gewinn wird die KEST voll abgeführt, bei jedem Verlust wird dieser einfach realisiert (ohne den Betrag, wie bei einem normalen Depot, in einen Verlusttopf zu geben) - es gibt also dann keine Freibeträge.

Jetzt ist es so, dass im Depot ca. 20.000 € Verlust durch Wirecard realisiert worden sind, d.h. in einem normalen Depot könnte ich jetzt ca. 80.000€ Gewinn steuerfrei realisieren .. 

Im Depot sind heuer bisher 11.000 € Kest abgeführt worden - ich bin jetzt der Meinung dass ich mir die doch vom FA zurückholen können müsste, oder?

Meine Frage daher, wie? 

Meine Eltern machen beide grundsätzlich eine Arbeitnehmerveranlagung - muss man um das zu machen eine Einkommenssteuererklärung machen? 

Falls nein, in welchem Formularen bzw. wo müsste ich die zuviel bezahlte KEST eintragen?

Falls ich wechseln muss, in welche Formulare müsste ich das eintragen?

Würde mich sehr über ein paar Antworten freuen! 

LG 

Verfasst von: Joseph am 29.12.2020 17:08
 


THEMA:  KEST zurückholen beim FA - aber wie?

weiß hier echt niemand was? 

Verfasst von: Thomas am 06.03.2021 20:21
 


THEMA:  KEST zurückholen beim FA - aber wie?

Sie müssen auf die Einkommenssteuererklärung wechseln und anschließend die Beilage E1k ausfüllen. Dort können Sie einen Verlustvortrag durchführen. Das FA will nicht helfen, die Erfahrung habe ich auch schon gemacht und die Banken wollen zum Teil nicht helfen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.140.242.165 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.