Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin Alleineigentümerin unserer Wohnung. Wenn ich die Wohnung an meinen Ehemann/Sohn vermieten, wie viel Miete darf ich verlangen?
Nach meinen Recherchen im Internet verstehe ich so, wenn ich die Werbungskosten nicht steuerlich absetze, dann kann ich auch z.B. 100 Euro oder noch weniger in Monat verlangen. Ansonst mind. 2/3 der ortüblichen Miete. Ist das richtig?
Mit feundlichen Grüßen
Minge |