Hallo,
ich habe eine kurze Frage:
Mein Sohn studiert in Deutschland.
Er möchte ein Auto. Ich würde ihm in Deutschland als Erwerber einen Neuwagen kaufen und auch bezahlen und auf ihn (Halter) anmelden. Nach ca. 12 Monate wird er mit dem Studium fertig und wir möchten das Auto wieder nach Österreich mitnehmen. Vermutlich wird er dann die Gebrauchtwagengrenze überschritten haben. Ist dies ein Problem für unser Finanzamt oder zählt der Wagen dann steuerrechtlich als gebraucht.
Ist für das Finanzamt und die Abfuhr der USt. unerheblich WANN das Auto mit 0km gekauft wurde und es zählt ausschließlich das Alter und die KM zum Zeitpunkt des Imports nach Österreich?
Ich möchte verhindern, dass das FA dann 20% MWSt. nachfordert, weil der Wagen zum Zeitpunkt des Kaufes 0km hatte.
Vielen Dank! |