Ich hätte eine paar Fragen die Versteuerung von Eträgen/Verlusten die Spekulation mit Finanzderivaten (CFDs, Futures, Optionen, Forex, ...) in Österreich betreffend.
Generell: Gibt es ein standardisiertes Dokument das der Broker als Jahresabrechnung ausstellen muss(!), welches dann auch das vom Finanzamt geforderte Dokument im Fall eine Prüfung darstellt?
1. Beispiel (Broker A) Zum 31.12.2020 habe ich bei meinem Broker A aufgrund von Spekulation mit CFDs im abgelaufenen Jahr 2020 Spekulationsertrag in der Höhe von 5.000 Euro am Konto. a.) Müssen diese 5.000 Euro in der Einkommenssteuererklärung ausgewiesen werden (unabhängig davon, dass das Geld sich noch am Verrechnungskonto des Brokers befindet?) b.) Wie verhält es sich, wenn ich bei eben diesem Broker A über den Jahreswechsel offene CFD-Position bestehen, welche zum Jahreswechsel eine Sicherheitsleistung von 2.000 Euro erfordern. Welcher Betrag müsste dann ausgewiesen werden 5.000 Euro, 3.000 Euro, 0 Euro?
2. Beispiel (Broker A und Broker B) Zum 31.12.2020 habe ich bei meinem Broker A aufgrund von Spekulation mit CFDs im abgelaufenen Jahr 2020 einen Spekulationsertrag in der Höhe von 5.000 Euro am Konto. Zum 31.12.2020 habe ich bei meinem Broker B aufgrund von Spekulation mit Futures im abgelaufenen Jahr 2020 Spekulationsverlust in der Höhe von 2.000 Euro am Konto. a.) Können die Verluste bei Broker B jenen den Eträgen bei Broker A gegengerechnet werden? Also 3.000 Euro in der Einkommenssteuererklärung ausgewiesen werden? b.) Falls a nicht zutreffend ist - wäre es zutreffend, wenn die Verluste bei Broker B auch aus Spekulationen mit CFDs und nicht durch Spekulation durch Futures enstanden wären? c.) Wie verhält es sich wenn der Spekulationsverlust bei Broker B den Spekuationsgewinn bei Broker A übersteigt? Ist hier in der Einkommenssteuerklärung überhaupt etwas anzugeben?
Würde mich freuen wenn ihr diese Fragen klarstellen könntet. Es findet sich doch viel Halbwissen sowie Vermischung aus österreichischem und deutschem Steuerrecht im Netz. |