Hallo,
ich wohne in eine Eigentumswohnung in einem kleinen Haus mit 10 Wohnungen. Der Mehrheitseigentümer (65%) hat sich vor 6 Jahren zum Hausverwalter gewählt.
In der BK Abrechnung für 2019 ist das Hausverwalterhonorar um 20% höher als 2018. Nach Rückfrage war die Antwort er hätte in den letzten Jahren vergessen die 20% USt zum Honorar dazu zu rechnen. Er werde es aufrollen. Wahrscheinlich nachverrechnen. Darf er das?
In der Langfassung der Abrechnung(netto) ist sein Honorar €2.167,20. In der Kurzfassung(brutto) welche zur Aufteilung der Kosten nach Anteilen verwendet wird ist das Honorar €2.600,64, also plus 20%.
Die Summe aller Kosten in der Langfassung(netto) ist €13.052,65. In der Kurzfassung(brutto) ist die Summe 14.762.60. Dachte BK sind alle mit 10% USt an den Endverbraucher zu behandeln? Also 13.052,67+1.305,27=14.357,92€.
Mit besten Grüßen
Georg |