Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Georg am 23.07.2020 12:01
 


THEMA:  Betriebskostenabrechnung

Hallo,

ich wohne in eine Eigentumswohnung in einem kleinen Haus mit 10 Wohnungen. Der Mehrheitseigentümer (65%) hat sich vor 6 Jahren zum Hausverwalter gewählt.

In der BK Abrechnung für 2019 ist das Hausverwalterhonorar um 20% höher als 2018. Nach Rückfrage war die Antwort er hätte in den letzten Jahren vergessen die 20% USt zum Honorar dazu zu rechnen. Er werde es aufrollen. Wahrscheinlich nachverrechnen. Darf er das?

In der Langfassung der Abrechnung(netto) ist sein Honorar €2.167,20. In der Kurzfassung(brutto) welche zur Aufteilung der Kosten nach Anteilen verwendet wird ist das Honorar €2.600,64, also plus 20%.

Die Summe aller Kosten in der Langfassung(netto) ist €13.052,65. In der Kurzfassung(brutto) ist die Summe 14.762.60. Dachte BK sind alle mit 10% USt an den Endverbraucher zu behandeln? Also 13.052,67+1.305,27=14.357,92€.

Mit besten Grüßen

Georg

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.144.98.43 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.