Hallo,
in der Eigentümerabrechnung meines Zinshauses taucht eine uneinbringliche Forderung gegenüber einem Mieter auf. Ansich nicht ungewöhnlich jedoch wird mir diese uneinbringliche Forderung brutto, also inkl. Umsatzsteuer, angelastet. Meiner Meinung nach hätte diese Umsatzsteuer bei der UVA gutgeschrieben werden sollen.
Mein Hausverwalter erklärt, dass ich bei uneinbringlichen Forderungen, freiwilligen Nachlässen, Mietzinsminderungen, etc. nicht nur den Hauptmietzins, Betriebskosten, sondern auch die Umsatzsteuer übernehmen muss.
Ist das tatsächlich so, oder hat sich der Verwalter hier "geirrt"? Wenn ja, wo ist das geregelt? In der USt-Richtlinie finde ich nichts dazu.
Vielen Dank.
LG, Klaus Simpinger |