Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin eine Kleinunternehmerin, habe jedoch auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und zahle die Usst.
Nun ist es dazu gekommen, dass ich in zwei UVAen für 2019 falsche Vorsteuern angab - Gesamtbeträge statt Steuerbeträge für die in Anspruch genommenen Leistungen. Berichtigungen wurden bereits eingereicht, jedoch wurden diese Fehler darin nicht korrigiert.
Wie soll ich in diesem Fall vorgehen? Jetzt werde ich ja in der Jahreserklärung die richtigen Vorsteuern angeben, aber womit soll ich rechnen? Wird mir die Restschuld automatisch angezeigt, bevor der Umsatzsteuerbescheid zugeschickt wird?
Soll ich die Restschuld binnen Monatsfrist ab Einreichung der Jahreserklärung einzahlen?
Es geht um höchstens 200 bis 300€ Unterschied.
Über Ihre Rückmeldung würde ich mich freuen.
Mit freundliche Grüßen
Nathalie |