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Verfasst von: Nathalie am 10.07.2020 11:29
 


THEMA:  Vorsteuer: falsche Angabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Ich bin eine Kleinunternehmerin, habe jedoch auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und zahle die Usst.
 
Nun ist es dazu gekommen, dass ich in zwei UVAen für 2019 falsche Vorsteuern angab - Gesamtbeträge statt Steuerbeträge für die in Anspruch genommenen Leistungen. Berichtigungen wurden bereits eingereicht, jedoch wurden diese Fehler darin nicht korrigiert.
 
Wie soll ich in diesem Fall vorgehen? Jetzt werde ich ja in der Jahreserklärung die richtigen Vorsteuern angeben, aber womit soll ich rechnen? Wird mir die Restschuld automatisch angezeigt, bevor der Umsatzsteuerbescheid zugeschickt wird?
Soll ich die Restschuld binnen Monatsfrist ab Einreichung der Jahreserklärung einzahlen?
 
Es geht um höchstens 200 bis 300€ Unterschied.
 
Über Ihre Rückmeldung würde ich mich freuen.
 
Mit freundliche Grüßen
Nathalie
Verfasst von: David am 13.07.2020 09:29
 


THEMA:  Vorsteuer: falsche Angabe

Hallo,

Die Differenz wird dir dann im USt-Jahresbescheid aufgezeigt und muss innerhalb eines Monats entrichtet werden. Was eventuell passieren könnte wäre das das Finanzamt einen Säumniszuschlag in Höhe von 2% der Nachforderung festsetzt. Wenn dieser SZ jedoch unter 50€ beträgt dann wird er nicht festgesetzt (somit erst ab einer Nachforderung von mindestens € 2.500).

Verfasst von: Marlies Burkard am 23.08.2020 16:07
 


THEMA:  Vorsteuer: falsche Angabe

Das würde ich am besten mit einem Steuerberater besprechen, falsche Angaben können schnell zu Problemen führen. Deshalb lasse ich schon seit Beginn meiner Selbstständigkeit den ganzen Steuerkram von meinem Steuerberater aus Hamm http://www.ecandes.de machen. Da kann ich sicher sein, dass alles richtig eingereicht wird- für mich auf jeden Fall eine große Erleichterung.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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