Von der Honorarnote sind noch anfallende Spesen abzuziehen, dann geht es sich vielleicht mit der Geringfügigkeitsgrenze aus.
Mit den 750,-- ist vermutlich die Freigrenze beid er Einkommenssteuer gemeint? Denn ein Gewerbe ist anzumelden, sobald man "wiederholt mit Gewinnabsicht" tätig wird. Eine Beratung bei der WKO lohnt sich.
lg jeannie
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