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Verfasst von: Nina am 09.07.2020 08:50
 


THEMA:  Werksvertrag während der Karenz

Ich befinde mich derzeit in Karenz und beziehe Karenzgeld sowie Kinderbetreungsgeld. Grundsätzlich darf man während der Karenzzeit geringfügig hinzuverdienen. Mir wurde nun ein Werkvertrag angeboten. Dieser soll bis Ende Dezember laufen, Problem bei der Sache ist nur, dass ich eine Honararnote monatlich stellen soll. Wenn ich aber mehr als 750€ in diesen Monaten verdienen würde müsste ich ein Gewerbe anmelden, und hätte keinen Anspruch auf Karenzgeld. Stimmt das so? Welche Alternativen gibt es für mich? 
Danke

Verfasst von: Jeannie am 25.03.2021 03:27
 


THEMA:  Werksvertrag während der Karenz

Von der Honorarnote sind noch anfallende Spesen abzuziehen, dann geht es sich vielleicht mit der Geringfügigkeitsgrenze aus.

Mit den 750,-- ist vermutlich die Freigrenze beid er Einkommenssteuer gemeint? Denn ein Gewerbe ist anzumelden, sobald man "wiederholt mit Gewinnabsicht" tätig wird. Eine Beratung bei der WKO lohnt sich.

lg jeannie

 

 

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