Sehr geehrte Damen und Herren,
bis heuer war nicht klar wieviel Ertrag meine PV Anlage bringen wird. Nun ist ersichtlich, dass sie gut läuft und ich sie eventuell auch erweitern möchte. Um nun in den Genuss des Vorsteuerabzugs bzw. Rückholung der deutschen MwSt. kommen kann muss ich Regelbesteuerung anmelden.
Kann ich dies rückwirkend durchführen (ab Jahr 2018) ?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen |