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Verfasst von: Gustav am 28.06.2020 10:24
 


THEMA:  Computer absetzen Privatanteil über 50%

Hallo, kurze Frage:
Normalerweise ist ja immer nur die Rede davon, dass bei einem PC ein Privatanteil von 40% angenommen wird, man aber auch weniger angeben darf, wenn man es begründen kann. Was aber, wenn der Privatanteil höher ist? Man also 40% beruflich zu 60% privat einschätzen würde? Kann man die 40% dann dennoch abschreiben? Oder sind Computer mit mehr als 50% Privatanteil automatisch dem Privatvermögen anzurechnen und somit nicht absetzbar?

Danke

Verfasst von: David am 30.06.2020 13:14
 


THEMA:  Computer absetzen Privatanteil über 50%

Hallo,

es ist auch bei einem Privatanteil von mehr als 50% möglich den PC als Werbungskosten abzuschreiben. Beachten sollte man die Anschaffungskostengrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, bei mehr als 400€ (ab 2020 800€) muss man den PC auf die gewönhliche Nutzungsdauer (idR 3 Jahre) abschreiben.

Verfasst von: Gustav am 30.06.2020 18:38
 


THEMA:  Computer absetzen Privatanteil über 50%

Wunderbar, Danke!

Das mit der AfA ist mir klar, ich wusste nur nicht, ob der PC bei überwiegendem Privatanteil dennoch dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist oder eben ab 50% auf jeden Fall dem Privatvermögen. Aber wenn die Abschreibung so über die AfA funktioniert, dann ist er wohl automatisch Betriebsvermögen und kommt somit auch ins Anlagenverzeichnis - korrekt?

Verfasst von: David am 01.07.2020 12:53
 


THEMA:  Computer absetzen Privatanteil über 50%

Ok in deinem Fall war ich mir konkret nicht sicher ob du den PC im Rahmen von Werbungskosten (iZm nichtselbstständiger Arbeit) oder Betriebsausgaben absetzen möchtest. Bei Betriebsausgaben verhält es sich folgendermaßen: bei einer betrieblichen Nutzung unter 50% befindet sich das Wirtschaftsgut zwar zur Gänze im Privatvermögen es ist jedoch möglich mittels sogenannter Nutzungseinlage trotzdem die Afa geltend zu machen und zwar im Ausmaß der betrieblichen Nutzung. Also ja ein abschreiben ist möglich.

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