Guten Tag,
bei einer Schachtelbeteiligung werden de facto 5 % der erhaltenen Bruttodividende (erhaltener Dividendenbetrag zzgl. im Ausland einbehaltener Quellensteuer) der deutschen Besteuerung unterworfen. Was ist aber z.B. , wenn die Dividende via Zwischenholding nach Deutschland repatriiert wird? Wird nur der Betrag besteuert, der von der Zwischenholding repatriiert wird oder der ursprüngliche von der Tochtergesellschaft ausgeschüttete Betrag? |