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Verfasst von: Matthias am 19.06.2020 00:44
 


THEMA:  Privateinlage als zukünftiger Selbstständiger

Hallo,

Ich hätte eine Frage bezüglich einer Privateinlage als zukünftiger Selbstständiger.
Ich bin zur Zeit Student aber sofern alles gut läuft in absehbarer Zeit mit meinem Studium fertig.
Ich beziehe derzeit (seit April) das Studiumabschluss-Stipendium und bin somit nicht werkstätig oder habe sonstige Einkünfte.
Im Herbst dieses Jahres plane ich mich  als freiberuflicher Softwareentwickler selbstständig zu machen.
In sehr naher Zukunft würde ich mir gerne bereits ein neues Notebook kaufen, welches ich noch ein paar Monate als Student und im Herbst dann zu 100% als Arbeitsgerät verwenden will.
Kann ich ein privat gekauftes Notebook zu einem späteren Zeitpunkt 100% steuerlich geltend machen (bzw. kann ich zB das Notebook an mich selbst verkaufen) ?
Falls ja, wie und zu welchem Wert kann ich das Notebook steuerlich geltend machen (in 3-5 Monaten ist der Neuanschaffungspreis wahrscheinlich fast gleich)?
Falls nein, kann man das Notebook ab 2021 steuerlich geltend machen und man kann nur die AfA für das zweite Halbjahr 2020 nicht berücksichtigen?
Kann man sich die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen?

Hoffe, ihr könnt mir hier ein bisschen weiterhelfen. ;)

Danke & liebe Grüße
Matthias

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 19.06.2020 09:28
 


THEMA:  Privateinlage als zukünftiger Selbstständiger

Ja, Sie können das Notebook obwohl privat gekauft, später steuerlcih geltend machen.

Mit der Vorsteuer ist es nicht ganz so einfach.

Wir bieten Ihnen gerne eine kostenlose Erstberatung an.

Terminvereinbarung unter 01 533 16 37

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