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Verfasst von: Sara am 14.06.2020 19:47
 


THEMA:  AirBnb Untervermietung - Einkommenssteuererklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vergangenes Jahr meine Mietwohnung einige Monate bis zum Auslaufen des Mitvertrages über Airbnb untervermietet.  Jetzt habe ich eine kurze Frage zur Einkommenssteuererklärung: 

Da der Gewinn über dem Freibetrag ist, muss ich bei der Einkommenssteuererklärung das Formular Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einreichen.

Da ich keine UST verrechne, wähle ich das USt-Bruttosystem. Ich gebe nur die Adresse der Wohnung (ohne Einheitswert-Aktenzeichen (EWAZ) ein.

Gebe ich die angefallenen Ausgaben (Miete, Betriebskosten, Ortstaxe, Strom und Gas, Airbnb-Gebühr) bei Übrige Werbungskosten (9530) und die Einnahmen bei 9460 an?

Muss ich sonst noch etwas ausfüllen oder können die Felder bei "Im Erklärungsjahr erfolgte die erstmalige Vermietung eines bisher nicht vermieteten Objektes" etc. leer bleiben wenn es sich um eine zeitlich begrenzte Untervermietung handelt?

Danke im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Sara

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