Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Kurt am 13.06.2020 23:16
 


THEMA:  Kinderbetreuungsgeld - Weiterbildungsgeld - Progressionsvorbehalt

Ich habe vor, vom 01.11.2020 bis 30.06.2021 In Bildungskarenz zu gehen. Davor und danach bin ich vollzeit berufstätig. Zusätzlich werde ich vom 01.11.2020 bis 28.02.2021 Kinderbetreuungsgeld beziehen, und vom 01.03.2021 bis 30.06.2021 werde ich geringfügig beschäftigt sein. Von den Zuverdienstgrenzen geht sich das alles aus, das habe ich schon mit den zuständigen Stellen geklärt. Meine Frage betrifft die steuerliche Komponente: muss ich bei der Arbeitnehmerveranlagung für 2020 bzw. für 2021 mit größeren Nachforderungen rechnen (Stichwort Progressionsvorbehalt)?

Vielen Dank, Kurt

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.133.79.70 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.