Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen einer neuen Anstellung werde ich künftig zwischen Wien und Klagenfurt pendeln und für diesen Zeitraum sowohl die große Pendlerpauschale, als auch Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend machen können. Soweit ich verstanden habe, kann ich dabei die Familienheimfahrten, also Fahrten zu meinem Hauptwohnsitz/Wohnsitz meiner berufstätigen Gattin in Wien, zusätzlich zur Pendlerpauschale anführen (bis die Obergrenze erreicht ist), auch wenn es sich dabei praktisch um dieselben Fahrten handelt (4x hin- und her pro Monat, also jedes Wochenende). Meine Fragen dazu wären:
1. Im Rahmen der Pauschale können keinen tatsächlichen Fahrtkosten geltend gemacht werden. Ist es bei den Familienheimfahrten genau umgekehrt - kein Fixbetrag, und nur tatsächliche Fahrtkosten (Fahrtkarten, Belege)?
2. In meinem Fall handelt es sich um Zugfahrten, die ich belegen müsste. Bedeutet das Nachweisen der tatsächlichen Fahrtkosten, dass ich die Zugfahrten nur mit Einzeltickets absolvieren kann, und etwa eine ÖBB-Jahreskarte nicht (anteilig) absetzbar wäre?
3. Falls das so ist (nur Einzelfahrten, keine Jahreskarte): wie könnte ich herausfinden, ob der Absetzbetrag "Große Pendlerpauschale + monatliche Familienheimfahrten" meine Steuerberechnungsgrundlage soweit senkt, dass die Mehrkosten für Einzelfahrten (gegenüber Jahreskarte) damit gerechtfertigt wären?
Ich bin dankbar für jede Antwort!
Leo |