Hallo!
Das Einkommen ist immer VOR Steuer (=Summe aller Einkünfte abzgl. Sonderausgaben, etc.), d.h. es ist auch korrekt, dass diese Einkünfte ohne Abzug der ausl. Steuer angeführt sind.
Das DBA soll nur vermeiden, dass Einkünfte mehrmals besteuert werden, d.h. je nach Sachverhalt kann diese im Ausland entrichtete Steuer im Inland angerechnet werden.
Einkommen aus Vermietung und Verpachtung werden bei der Notstandshilfe angerechnet ... und je nach Höhe erfolgt eine Kürzung, etc.
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