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Verfasst von: L.H. am 15.05.2020 19:08
 


THEMA:  Einkünfte aus Vermietung aus dem Ausland - Anrechnung auf die Notstandshilfe

Bitte um Auskunft zum folgenden Sachverhalt.

Als Bezieher der Notstandshilfe beziehe ich regelmässig auch Einkünfte aus der Vermietung im Ausland. Auf Basis des DBA sind diese im Ausland steuerpflichtig, nicht in Österreich. Diese Einkünfte (Einnahmen minus Ausgaben) übersteigen vor der Abfuhr der ausländischen ESt die Geringfügigkeitsgrenze, nach der Abfuhr der ausländischen ESt jedoch nicht. Diese Einkünfte sind auch ordnungsgemäß in meiner öst. ESt-Erklärung enthalten, erscheinen dort jedoch in der Höhe exkl. der abgeführten ESt (d.h. vor ausl. Steuer). Anderes Einkommen, weder selbständig noch unselbständig, habe ich nicht. Wie hat in diesem Fall die korrekte Anrechnung auf die Notstandshilfe zu erfolgen? Meiner Meinung nach sollte die Notstandshilfe nicht gekürzt werden, bin mir jedoch nicht 100%-ig sicher.

 

Verfasst von: SALI30 am 08.07.2020 14:10
 


THEMA:  Einkünfte aus Vermietung aus dem Ausland - Anrechnung auf die Notstandshilfe

Hallo!

Das Einkommen ist immer VOR Steuer (=Summe aller Einkünfte abzgl. Sonderausgaben, etc.), d.h. es ist auch korrekt, dass diese Einkünfte ohne Abzug der ausl. Steuer angeführt sind.

Das DBA soll nur vermeiden, dass Einkünfte mehrmals besteuert werden, d.h. je nach Sachverhalt kann diese im Ausland entrichtete Steuer im Inland angerechnet werden.

Einkommen aus Vermietung und Verpachtung werden bei der Notstandshilfe angerechnet ... und je nach Höhe erfolgt eine Kürzung, etc.

 

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