Schönen guten Tag,
vorab Verzeihung falls das Thema schon einmal im Forum behandelt wurde; ich habe bei Durchsicht nichts genaueres dazu gefunden. Zu meiner Frage:
- Ich habe seit März einen neuen Arbeitgeber und dort einen All-In Vertrag. Verstehe ich die Bestimmung bzgl steuerfreie Überstunden (§68 (2) EStG) richtig, dass bei 10 Überstunden pro Monat (also 10 Stunden über der im Kollektivvertrag grds vorgesehenen Arbeitszeit, bei mir 38,5 Stunden/Woche), ich bis zu € 86,- netto mehr erhalte? (Sprich, als reines Bsp, ich verdiene € 5.000,- brutto, bekomme netto € 3.000,- ausgezahlt; leiste ich die 10 Überstunden dann erhalte ich € 3.086,-?)
- Ist dafür eine gesonderte Beantragung durch mich erforderlich? Oder geschieht dies automatisch (quasi im Zusammenspiel zwischen Arbeitgeber und Finanzamt)?
- Da ich erst seit März bei diesem Arbeitgeber bin - ab wann kann ich die steuerfreien Zuschlag erhalten? Aufgrund der Corona Krise werde ich vmtl erst dieses Monat (Mai) erstmals 10 Überstunden machen.
Vielen Dank für die Bearbeitung meines Anliegens und Ihre Mühen!
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