Liebe Forumsgemeinde,
ich habe mich mit einer Partnerin zu einer GesbR zusammengeschlossen.
Nun wollen wir Dienstnehmer einstellen. Die GesbR hat ja keine Rechtspersönlichkeit. Wie geht man hier zB. beim Ansuchen der Beitragskontonummer vor? Kann die GesbR eine Beitragskontonummer anfordern, oder muss das einer der beiden Gesellschafter übernehmen?
Gleiche Frage bei einem Kreditansuchen. Wenn die GesbR um Finanzierung ansucht, muss dann jeder Gesellschafter einen Antrag stellen, oder kann das die GesbR.
Danke für die Hilfestellung!
LG Martin |