Verfasst von:
Anton Baumgartner am
12.05.2020 08:06
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THEMA: Ersuchen um Ergänzung |
Guten Morgen!
Nachdem ich im März diesen Jahres meine Arbeitnehmerveranlagung eingereicht habe, habe ich vom Finanzamt ein "Ersuchen um Ergänzung" erhalten. Da sich aufgrund des gewünschten Nachweises des Finanzamtes herausgestellt hat, dass die von mir im guten Glauben gemachten Angaben zu "dauernden Lasten" (in Höhe von ca. EUR 6.000) keine sind, kann ich diese natürlich nicht belegen.
Wie soll ich hier nun vorgehen, um einen etwaigen Schaden möglichst gering zu halten?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit!
Mit freundlichen Grüßen
Anton |
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Verfasst von:
WMT am
12.05.2020 11:39
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Verfasst von:
Anton Baumgartner am
12.05.2020 12:48
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THEMA: Ersuchen um Ergänzung |
Dieser Irrtum beruht darauf, dass zu "andauernden Lasten" nichts Brauchbares zu finden war und ist. Aus diesem Grund war ich der Annahme, dass Zahlungen aufgrund eines außergerichtlichen Vergleiches, die regelmäßig zu leisten sind, als andauernde Last anzusehen sind.
Gibt es hier noch eine Korrekturmöglichkeit? Vielen Dank für Ihre Antwort WMT :) |
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Verfasst von:
David am
13.05.2020 13:50
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THEMA: Ersuchen um Ergänzung |
Unter Renten und dauernde Lasten versteht man z.B. Gegenleistungen für die Übertragung von Wirtschaftsgütern, etc. Diese können als Sonderausgaben abgezogen werden wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Was wollten Sie in Ihrem Fall konkret unter dieser Position abschreiben?
Liebe Grüße,
David |
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Verfasst von:
Anton am
14.05.2020 11:42
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THEMA: Ersuchen um Ergänzung |
Hallo David,
Danke für diese Erklärung :) Ich wollte die mittels Vergleich mit der Bank ausgehandelten Raten zur Wohnraumsanierung absetzen.
Gewöhnliche Kreditraten odgl habe ich hier nicht miteinbezogen.
Vermutlich habe ich hier falsch gehandelt, doch nun suche ich nach einem für alle Seiten gute Lösung. Im Vorjahr wurde auch solch ein Teil bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
Danke für die Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Anton |
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Verfasst von:
David am
14.05.2020 15:28
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THEMA: Ersuchen um Ergänzung |
Lieber Anton,
Ausgaben zur Wohnraumschaffung oder Wohnraumsanierung, wenn mit der tatsächlichen Bauausführung oder Sanierung vor dem 01.01.2016 begonnen worden ist, können als Sonderausgaben im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Darunter zählt zum Beispiel auch die Rückzahlung von Darlehen die für die Schaffung oder Sanierung von Wohnraum aufgenommen wurden sowie die Zinsen. Man findet diese Sonderausgaben unter der Kennzahl 456 auf dem Formular L1 (Arbeitnehmerveranlagung). Diese Kennzahl befindet sich natürlich auch auf dem Formular E1 (Einkommensteuererklärung)
Liebe Grüße,
David |
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Verfasst von:
Anton am
18.05.2020 09:39
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THEMA: Ersuchen um Ergänzung |
Guten Morgen David,
Danke für die Ausführungen
Eine letzte Frage noch: Wie melde ich das jetzt dem Finanzamt ohne Schwierigkeiten zu bekommen?
Ich habe dies in der Erklärung 2019 so angeführt und auch im Jahr davor, wo ich auch etwas vom Finanzamt rückerstattet bekommen habe. Zahle ich hier einfach den ausgezahlten Betrag zurück und erstelle eine neue Erklärung?
Danke nochmals und einen schönen Tag! LG Anton |
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Verfasst von:
David am
18.05.2020 11:37
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THEMA: Ersuchen um Ergänzung |
Servus Anton,
falls du bereits einen Bescheid zu deiner Arbeitnehmerveranlagung bekommen hast musst du eine Beschwerde gegen diesen Bescheid einbringen, einfach eine zweite Erklärung abzugeben ist nicht möglich. Wichtig ist das die Beschwerde nur einen Monat ab Bescheidzustellung möglich ist, deshalb ist es wichtig nicht allzu lange zu warten. Die schriftliche Beschwerde muss folgende Punkte erhalten: - Bezeichnung des angefochteten Bescheides (in deinem Fall Einkommensteuerbescheid 2019) - Eine Erklärung welche Punkte angefochten werden und welche Änderungen beantragt werden (Kreditrückzahlungen d. Wohnraumschaffung als Sonderausgaben in KZ 456 zu berücksichtigen) - Begründung warum der Bescheid angefochten wird (die beantragten Sonderausgaben wurden in der falschen Kennzahl erfasst)
Die Beschwerde kannst du über FinanzOnline oder auch schriftlich per Brief oder Einwurfkasten vorm Amt abgeben. Wie gesagt auf die Monatsfrist achten!
Liebe Grüße,
David |
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Verfasst von:
Anton am
18.05.2020 13:28
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THEMA: Ersuchen um Ergänzung |
Hallo David,
Danke Dir nochmals!
Also die Arbeitnehmerveranlagung 2019: hier habe ich nur das Ersuchen um Ergänzung mit Frist bis Ende August 2020 bekommen, also kein Bescheid!
Arbeitnehmerveranlagung 2018: Bescheid liegt schon über ein Jahr zurück und wurde natürlich schon ausgezahlt....
Was nun?
Vielen, vielen lieben Dank! |
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Verfasst von:
David am
19.05.2020 08:35
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THEMA: Ersuchen um Ergänzung |
Servus Anton,
Bezüglich der Arbeitnehmerveranlagung 2019: wenn das Verfahren wie in deinem Fall noch offen ist dann kannst du einfach mit einem formlosen Schreiben (oder falls du FinanzOnline nutzt über FinanzOnline) antworten das du die Sonderausgaben unter der richtigen Kennzahl (KZ 456) berücksichtigt haben möchtest.
Bezüglich der Arbeitnehmerveranlagung 2018: Falls der Bescheid schon über ein Jahr alt ist würde nur eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. §303 BAO in Betracht kommen. Diese müsste man jedoch mit einer neuen Tatsache aus deiner Sicht begründen, also das für dich etwas neu hervorgekommen ist was du zur damaligen Erklärungsabgabe noch nicht wusstest. Könnte in deinem Fall schwierig bis unmöglich werden da du ja bereits von deinen bezahlten Raten wusstest. |
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Verfasst von:
Anton am
19.05.2020 11:03
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THEMA: Ersuchen um Ergänzung |
Hallo David,
bezüglich der Veranlagung für 2019 ist mir alles klar, vielen lieben Dank!
Betreffend dem Jahr 2018: Soll ich hier eine Erklärung versuchen und damit argmentieren, dass die Raten von mir falsch eingetragen worden sind oder bleibt mir ohnehin nur eine Selbstanzeige (ich bin jetzt darüber gestolpert) und muss damit rechnen alles zurückzuzahlen?
Ich weiß deine Hilfe zu schätzen, Danke!
LG Anton |
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Verfasst von:
David am
20.05.2020 08:50
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THEMA: Ersuchen um Ergänzung |
Achso ich glaube ich habe dein Problem bei der Arbeitnehmerveranlagung 2018 falsch verstanden, entschuldige. Falls die Raten von dir bei Bescheiderstellung 2018 berücksichtigt wurden, wenn auch in falscher (und für dich günstigerer) Kennzahl und das Finanzamt sich nicht auch bezüglich der Vorjahre gemeldet hat würde ich an deiner Stelle vorerst einmal gar nichts in die Wege leiten. |
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