Guten Tag!
Ich bin seit mehreren Jahren selbständig (Künstler). Mein Jahreseinkommen lag bisher stets unter der Steuerfreigrenze von 11000€, somit war ich meines Wissens nach bisher nicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Da ich nun für das Jahr 2019 einen Steuerbescheid benötige, möchte ich erstmals eine Steuererklärung abgeben. Ich habe aufgrund früherer beruflicher Tätigkeiten eine Steuernummer, bin auch seit Beginn meiner Selbständigkeit bei der SVS (ehem. SVA) versichert, habe es aber leider bis jetzt verabsäumt, in meinem FinanzOnline-Account einen Erklärungswechsel durchzuführen, was ich, wenn ich es richtig verstehe, innerhalb eines Monats nach Beginn meiner selbständigen Tätigkeit hätte machen müssen. Mit welchen Konsequenzen muss ich nun aufgrund dieses Versäumnisses rechnen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung! |